Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus finden in 14 Wahlkreisen statt, die den 14 Landkreisen entsprechen. Der tschechischen Verfassung gemäß wird nach Verhältniswahlrecht gewählt. Die Zahl der Wahlkreise ist größer als in den vergangenen Wahlen (damals gab es lediglich 8), wodurch die größeren politischen Parteien im Vergleich zu den letzten Wahlen leicht begünstigt sind. Sitze im Abgeordnetenhaus gehen an Parteien, die republikweit mehr als 5% der Stimmen erhalten. Eine Koalition aus zwei Parteien benötigt für den Einzug in das Abgeordnetenhaus 10%, eine Koalition aus drei Parteien 15% usf. Die genaue Verteilung der Sitze aus den einzelnen Wahlkreisen erfolgt nach der sog. d'Hontschen Methode, die z.B. in Deutschland angewandt wird.
In den vorhergehenden Parlamentswahlen endete der Wahlkampf zwei Tage vor Beginn der Wahlen. Diese Einschränkung wurde jetzt aufgehoben, allerdings dürfen die politischen Parteien in Wahllokalen und deren unmittelbarer Umgebung am Tag der Wahlen keinen Wahlkampf betreiben. Drei Tage vor den Wahlen und während deren Verlauf ist die Veröffentlichung aktueller Meinungsumfragen verboten. Alle kandidierenden Parteien erhalten denselben Raum in den öffentlich-rechtlichen Medien (Tschechisches Fernsehen, Tschechischer Rundfunk), und zwar in Form sog. Wahlspots, die kostenlos sind.
Wahlberechtigt sind alle Bürger der Tschechischen Republik, die das Alter von 18 Jahren erreicht haben, sofern sie rechtsbefugt sind. Die Bürger müssen nicht dauerhaft auf dem Gebiet der Tschechischen Republik wohnen. In diesem Jahr können erstmals tschechische Bürger, die im Ausland wohnen, bei den tschechischen Auslandsvertretungen wählen.
Gewählt werden darf jeder, der wahlberechtigt ist und das Alter von 21 Jahren erreicht hat. Die Altersgrenze für den Eintritt in den Senat beträgt 40 Jahre.
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